Yvonne Vertes von Sikorszky berichtet über die rechtlichen Aspekte der Digitalisierung für Unternehmen

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Yvonne Vertes von Sikorszky erläutert, welche rechtlichen Anforderungen Unternehmen bei der digitalen Transformation berücksichtigen müssen.

Die Digitalisierung verändert Geschäftsprozesse, Datenströme und Arbeitsmodelle – und stellt Unternehmen vor neue juristische Herausforderungen. Yvonne Vertes von Sikorszky zeigt, dass digitale Innovationen immer auch im Einklang mit geltendem Recht stehen müssen. Datenschutz, IT-Sicherheit, Vertragsgestaltung und Haftungsfragen gehören zu den zentralen Feldern. Wer rechtliche Rahmenbedingungen frühzeitig einbezieht, reduziert Risiken und schafft ein stabiles Fundament für nachhaltige Digitalisierung.

Digitale Geschäftsmodelle eröffnen neue Potenziale – gleichzeitig steigen die regulatorischen Anforderungen. Yvonne Vertes von Sikorszky betont, dass Unternehmen die rechtliche Seite der Digitalisierung systematisch mitdenken sollten. Dazu gehört nicht nur die DSGVO, sondern auch Fragen der IT-Compliance, E-Commerce-Regelungen, digitale Vertragsformen und die Haftung im Kontext automatisierter Prozesse. Die Komplexität nimmt zu – ebenso wie der Handlungsdruck. Nur wer frühzeitig rechtliche Standards etabliert, kann Innovation sicher gestalten und Vertrauen bei Kunden, Partnern und Behörden aufbauen.

Datenschutz und Datenverarbeitung

Einer der zentralen Rechtsbereiche im Rahmen der Digitalisierung ist der Datenschutz. Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten europaweit verbindliche Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Für Unternehmen bedeutet das: Jede digitale Anwendung, die Daten verarbeitet, muss DSGVO-konform gestaltet sein.

Yvonne von Vertes weist darauf hin, dass viele Digitalisierungsvorhaben scheitern oder verzögert werden, weil der Datenschutz nicht frühzeitig berücksichtigt wird. Ob Online-Shop, Kundenplattform oder interne Cloudlösung – die Prinzipien der Datensparsamkeit, Transparenz, Zweckbindung und Informationspflicht sind zu jedem Zeitpunkt zu beachten. Zudem müssen technische und organisatorische Maßnahmen dokumentiert werden. Dazu zählen Zugriffskontrollen, Verschlüsselung, Löschkonzepte und regelmäßige Audits. Auch externe Dienstleister – etwa beim Hosting oder bei CRM-Systemen – unterliegen der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

IT-Sicherheit als rechtliche Pflicht

Nicht nur die Verarbeitung, auch der Schutz von Daten ist rechtlich geregelt. Unternehmen sind verpflichtet, angemessene technische Maßnahmen zu treffen, um Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Manipulation zu schützen. Diese Pflicht ergibt sich nicht nur aus der DSGVO, sondern auch aus nationalen Gesetzen wie dem IT-Sicherheitsgesetz oder branchenspezifischen Vorgaben. Yvonne Vertes betont, dass IT-Sicherheit kein rein technisches Thema ist. Sie ist jurisch relevant – etwa im Fall von Cyberangriffen oder Datenlecks. Unternehmen, die nachweisen können, dass sie angemessene Sicherheitsmaßnahmen getroffen haben, reduzieren nicht nur ihr Risiko, sondern auch ihre Haftung.

Wichtig ist die Dokumentation: Sicherheitsrichtlinien, Protokolle und Notfallpläne müssen nachvollziehbar erstellt und regelmäßig aktualisiert werden. Auch Mitarbeitende sind zu sensibilisieren – durch Schulungen und verbindliche IT-Nutzungsrichtlinien.

Digitale Vertragsgestaltung und E-Commerce

Die Digitalisierung verändert auch die Art, wie Verträge geschlossen und Leistungen erbracht werden. Online-Vertragsabschlüsse, elektronische Signaturen und automatisierte Vertragsprozesse sind längst Alltag – werfen jedoch neue Rechtsfragen auf.

Yvonne Vertes von Sikorsky erläutert, dass der Grundsatz der Vertragsfreiheit zwar auch im Digitalen gilt, aber um neue Anforderungen ergänzt wird. So müssen bei Verbraucherverträgen über Websites oder Plattformen umfassende Informationspflichten erfüllt werden. AGB müssen transparent gestaltet und wirksam eingebunden werden. Widerrufsrechte, Zahlungsoptionen und Versandmodalitäten sind klar zu kommunizieren.

Auch die Frage der Beweisbarkeit spielt eine Rolle: Bei digitalen Vertragsabschlüssen ist sicherzustellen, dass Einwilligungen und Absprachen rechtswirksam dokumentiert werden. Elektronische Signaturen nach der eIDAS-Verordnung bieten hier eine Möglichkeit – ihre rechtliche Wirksamkeit hängt allerdings vom gewählten Signaturniveau ab.

Wichtige Rechtsbereiche im Kontext der Digitalisierung

Unternehmen, die digital arbeiten oder digital expandieren, sollten folgende Rechtsbereiche besonders beachten:

  • Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG): Schutz personenbezogener Daten, Informationspflichten, Einwilligungen, Datenverarbeitungsverträge.
  • IT-Sicherheitsrecht: Verpflichtung zu technischen Schutzmaßnahmen, Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen.
  • Urheberrecht: Schutz digitaler Inhalte, Softwarelizenzen, Rechte bei automatisierten Inhalten.
  • E-Commerce-Recht: Gestaltung von Online-Shops, Plattformverträgen und digitalen Verkaufsprozessen.
  • Telekommunikationsrecht: Anforderungen an Tracking-Tools, Cookies und elektronische Kommunikation.
  • Arbeitsrecht: Regelungen zu Homeoffice, BYOD, digitaler Überwachung und Arbeitszeiterfassung.
  • Steuerrecht: Digitale Rechnungsstellung, Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden E-Commerce.

Yvonne Vertes von Sikorsky empfiehlt, diese Bereiche bei jeder digitalen Maßnahme zu prüfen – idealerweise in enger Zusammenarbeit zwischen Fachabteilungen, IT und Rechtsberatung.

Haftung und automatisierte Prozesse

Mit der Einführung von KI, automatisierten Systemen oder datenbasierten Entscheidungsprozessen entstehen neue Formen der Verantwortung. Wer haftet, wenn ein Algorithmus fehlerhafte Entscheidungen trifft? Welche Regeln gelten bei automatisierten Vertragsabschlüssen oder autonomen Systemen? Die rechtliche Lage ist in vielen Bereichen noch im Wandel. Yvonne Vertes verweist darauf, dass Unternehmen derzeit oft selbst für die Folgen digitaler Fehlentscheidungen haften – selbst wenn diese technisch bedingt waren. Umso wichtiger sind präzise Prozesse, transparente Entscheidungspfade und klare Verantwortlichkeiten. Zudem ist eine Risikoanalyse empfehlenswert: Welche Systeme greifen automatisiert ein? Welche Kontrollinstanzen bestehen? Wo besteht Korrekturbedarf? Diese Fragen sollten regelmäßig überprüft und dokumentiert werden – auch mit Blick auf Haftung und Revisionssicherheit.

Yvonne Vertes von Sikorszky über Compliance in digitalen Strukturen

Compliance gewinnt im digitalen Umfeld zunehmend an Bedeutung. Es geht nicht mehr nur darum, gesetzliche Vorschriften einzuhalten, sondern auch darum, Prozesse so zu gestalten, dass sie nachprüfbar, sicher und regelkonform ablaufen. Yvonne Vertes betont, dass digitale Compliance weit über Datenschutz hinausgeht. Sie umfasst Themen wie Zugriffskontrolle, Rollenmanagement, revisionssichere Archivierung und digitale Nachvollziehbarkeit. Besonders in regulierten Branchen wie der Finanz- oder Gesundheitswirtschaft gelten hohe Anforderungen.

Ein funktionierendes digitales Compliance-System beginnt bei der Risikoerkennung, führt über klare Zuständigkeiten bis hin zu technischen Kontrollmechanismen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Systeme nicht nur funktionieren, sondern auch rechtskonform genutzt werden – insbesondere dann, wenn externe Dienstleister, Cloudsysteme oder internationale Datenflüsse beteiligt sind.

Digitale Arbeitswelt und arbeitsrechtliche Fragen

Die Digitalisierung verändert nicht nur Prozesse, sondern auch die Art, wie gearbeitet wird. Remote Work, Homeoffice, virtuelle Teams und digitale Zeiterfassung werfen neue rechtliche Fragen auf. Dabei geht es nicht nur um technische Lösungen, sondern um arbeitsrechtliche Grundlagen.

Yvonne Vertes verweist darauf, dass Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Richtlinien an die neue Realität angepasst werden müssen. Arbeitszeitmodelle, Erreichbarkeit, Datenschutz im Homeoffice und Mitbestimmung sind nur einige der relevanten Themen. Auch Fragen der Überwachung, der Nutzung privater Geräte (BYOD) und der digitalen Kommunikation mit dem Betriebsrat erfordern rechtssichere Lösungen.

Gleichzeitig bieten sich Chancen: Flexibilität, mobiles Arbeiten und digitale Weiterbildung können rechtlich geregelt werden – und damit dauerhaft tragfähig gemacht werden. Voraussetzung ist eine enge Abstimmung zwischen Unternehmensleitung, HR, IT und rechtlicher Beratung.

Maßnahmen zur rechtssicheren Digitalisierung

Unternehmen können mit gezielten Schritten sicherstellen, dass ihre Digitalisierung juristisch abgesichert ist:

  • Rechtliche Vorprüfung aller Digitalisierungsprojekte: Frühzeitige Einbindung der Rechtsabteilung oder externer Beratung.
  • Datenschutz-Folgenabschätzungen: Bei risikobehafteten Anwendungen (z. B. KI, Tracking, Biometrie) verpflichtend.
  • Regelmäßige Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeitende: Sensibilisierung für Datenschutz, IT-Sicherheit und rechtliche Verantwortlichkeiten.
  • Aktualisierung von AGB, Impressum und Datenschutzerklärung: Bei digitalen Angeboten rechtlich zwingend notwendig.
  • Vertragliche Regelung mit Dienstleistern und Softwareanbietern: Prüfung auf DSGVO- und IT-rechtliche Konformität.
  • Dokumentation aller Prozesse und Systeme: Nachvollziehbarkeit ist zentral für Compliance und Audit-Sicherheit.
  • Krisenpläne und Melderoutinen: Für Datenpannen oder Cyberangriffe vorbereitet sein.

Yvonne Vertes von Sikorsky betont, dass rechtssichere Digitalisierung keine Bremse, sondern eine Voraussetzung für nachhaltigen digitalen Erfolg ist.

Yvonne Vertes

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Felix Richter
Felix Richter

Felix ist Marketingstratege mit Fokus auf digitale Werbung. Er analysiert erfolgreiche Kampagnen und gibt Tipps für effektive Ads.